Neues zur Nachtflugregelung
Die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V. weist auf neue Entwicklungen zum Thema Nachtflugregelung hin.
Fluglärmkommission gegen unbefristete Fortführung der bestehenden Nachflugregelung
Der Flughafen Köln/Bonn hat beantragt, die bestehenden Nachtflugregelungen über 2030 hinaus unbefristet fortzuführen. Die beratende Fluglärmkommission hat sich am 2. Juli 2026 mehrheitlich dagegen ausgesprochen. Gegen die Stimmen des Flughafens und der anwesenden Airlines beschloss sie, stattdessen zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen in einer einschränkenden Betriebsgenehmigung ab 2030 vorzusehen. Auch zahlreiche Kommunen und Städte haben sich gegen eine Entfristung und für zusätzliche Nachtflugeinschränkungen ausgesprochen.
Termin der Entscheidung weiterhin unklar
Wann das Ministerium über den Antrag entscheidet, ist bislang offen. Zuständig ist grundsätzlich die Fachabteilung Luftfahrt; die Fachabteilung Umwelt wird beratend einbezogen. Nach Auskunft der Behörden soll auch das im Juni 2026 veröffentlichte Gutachten des Umweltbundesamtes zu den gesundheitlichen Risiken von Fluglärm berücksichtigt werden. Es bleibt offen, ob und in welchem Umfang zusätzliche Einschränkungen des Nachtflugbetriebs ab 2030 festgelegt werden.




